Elektronische Tierkennzeichnung, Hunde chippen

Elektronische Tierkennzeichnung (Chip)

Kleiner Pieks – große Wirkung: Ist Ihr Tier schon gechippt?

Warum sollten Sie Ihr Tier chippen lassen?

In Deutschland entlaufen jedes Jahr über 300.000 Hunde und Katzen. Nach mancherlei Irrwegen über Polizei, Feuerwehr, städtisches Ordnungsamt, Tierarztpraxen oder Tierauffangstationen enden sie irgendwann im Tierheim. Damit das Tierheim zurückverfolgen kann, zu welchem Besitzer das Tier gehört, sollte dieses unverwechselbar, dauerhaft und gut lesbar gekennzeichnet sein.

Wie wird Ihr Tier gechippt?

Wir injizieren den Transponder unter die Haut Ihres Tieres. Dort verwächst der ca. reiskorngroße Chip mit dem umliegenden Gewebe. In dem Transponder befindet sich ein winziger Chip mit einer individuellen, weltweit nur einmal vergebenen 15-stelligen Nummer. Im Chip ist keine Batterie oder andere Energiequelle enthalten – Ihr Tier ist weder mit einer dauerhaften Strahlung belastet noch kann es geortet werden.

Jetzt registrieren!

Nachdem Ihr Schützling den neuen Transponder bekommen hat, sollte die Nummer bei einem Haustierregister angemeldet werden. Das übernehmen wir gerne für Sie. Die beiden größten Haustierregister sind TASSO e.V. und das Deutsche Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes. Beide Datenbanken sind untereinander vernetzt und die Registrierung ist für Sie kostenlos.

Auch wenn Ihr Tier schon einen Chip besitzt, sollte dieser regelmäßig auf seine Funktion überprüft werden. In unserer Praxis machen wir das als Service routinemäßig einmal jährlich im Rahmen der Impfuntersuchung.

Weitere gute Gründe fürs Chippen

  • Eigentumsnachweis: Ein Transponder ist fälschungssicher. Diebe können ein „gechipptes“ und registriertes Tier nicht einfach weiterverkaufen. Der Transponder dokumentiert, dass Ihr Tier Ihnen gehört.
  • Gesetzliche Vorschriften: In vielen Bundesländern, z.B. in NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Transponder über Hundeverordnungen bereits Pflicht. Auch die Stadt Wülfrath schreibt z.B. eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen gesetzlich vor.
  • Grenzübertritt: Seit Juli 2011 müssen Hunde, Katzen und Frettchen gekennzeichnet sein, um EU-Grenzen zu passieren. Ohne Transponder kann der Urlaub bereits an der Grenze beendet sein. Übrigens: Die Rückvermittlung von entlaufenen Tieren funktioniert auch im Ausland!
  • Abstammung: Eine unverwechselbare Identifikation ermöglicht auch eine eindeutige Zuordnung zu Abstammungsdokumenten. Auch für Veranstaltungen und Ausstellungen ist der Transponder unerlässlich.
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Fax: 0 20 58 / 39 79
Mail: praxis(at)dentvet.de

Falls Sie uns im Notfall nicht erreichen können, wenden Sie sich bitte an die umliegenden Tierkliniken:

Tierklinik Asterlagen, Duisburg 02065 / 90380
Tierklinik Neandertal, Haan 02129 / 375070
Tierklinik Kaiserberg, Duisburg 0203 / 305370

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